Am 02. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Das neue Gesetz dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019.

Konkret bedeutet das, dass alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrem Beruf Kenntnis über Missstände im Unternehmen oder einer anderen Organisation erhalten, und diese Verstöße melden, durch das Gesetz geschützt sind.

Dazu haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet.

Ihre Meldung können Sie schriftlich unter hinweisgeberschutz@mosaik-inklusiv-leben.de einreichen. Unsere ausgebildete Fachkraft, Frau Sabine Harris, wird Ihre Meldung entgegennehmen und bearbeiten. Über die Folgemaßnahmen werden Sie selbstverständlich informiert.